Dienstag, 29. Dezember 2020

Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz

Wer muss eine E-Bilanz online abgeben?  

Alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland müssen ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. 
 
Darunter fallen unter anderem folgende Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen:
  • Land- und Forstwirte, die freiwillig Bilanz erstellen oder aufgrund der Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet sind.
  • Freiberufler, welche freiwillig Bilanzen erstellen.
  • Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch
  • Gewerbetreibende, die nach Abgabenordnung zur Bilanzierung verpflichtet sind oder freiwillig Bilanz erstellen.

Wer eine Unternehmen das bilanzierungspflichtig ist gründet hat die Pflicht zur E-Bilanz. Hier muss eine sogenannte Eröffnungsbilanz an das Finazamt übermittelt werden.

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